In unserer neuen Rubrik „GUT ZU WISSEN“ informieren wir euch ab sofort und in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten zu verschiedenen Themen, rund um den Verein.
Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins:
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das vollständige Urteil findet ihr HIER
Sanitätsdienst-Berechnung für Sportveranstaltungen:
Damit der Sanitätsdienst für eine geplante Sportveranstaltung bedarfsgerecht beantragt wird, kann die Gefährdungsbeurteilung, nach dem Maurer-Algorithmus, berechnt werden. Hierfür könnt ihr folgenden Link, zur Berechnung, nutzen: Sanitätsdienst-Berechnung
Änderungen für Sportvereine seit dem 01.01.2026:
Mehr Geld und weniger Bürokratie. Aufgrund des Steueränderungsgesetz bringt das Vereinen echte Vorteile. Von höheren Pauschalen bis zu besseren Haftungsregeln. Erfahrt auf einem Blick, was das fürs Ehrenamt und euren Sportverein seit Anfang des Jahres 2026 bedeutet.
Alle Änderungen findet ihr noch einmal im Artikel des LSB Berlin, vom 07.01.2026.
